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Muttersprachenprinzip adé?

Das Muttersprachenprinzip besagt, dass man bevorzugt in die Muttersprache übersetzt, und nicht aus der Muttersprache in die Fremdsprache.

Das Prinzip ist umstritten. Von manchen wird es als Idealfall aufgestellt. Ähnlich könnte man sich wünschen, dass die Übersetzung eines Rechtstextes von einem Übersetzer erstellt wird, der auch als Anwalt zugelassen ist.

Von anderen wird das Muttersprachenprinzip als eisernes Gesetz betrachtet und Verstöße dagegen als unprofessionell eingestuft. Zum Teil ist dieses Gesetz jedoch kaum einzuhalten; für viele Sprachpaare gibt es schlicht kaum Muttersprachler in der Zielsprache.

Es lässt sich kaum abstreiten, dass Übersetzungen in die Fremdsprache in der Regel als solche zu erkennen sind. Die Beherrschung einer Fremdsprache auf muttersprachlichem Niveau ist ein schwer zu erreichendes Ziel.

Andererseits ist die Beherrschung der Zielsprache nur einer von mehreren Faktoren, die die Qualität einer Übersetzung bestimmen. Das Verständnis der Ausgangssprache gehört auch dazu, ebenso die Vertrautheit mit der Materie des Textes. Dort, wo das Muttersprachenprinzip herrscht, werden nicht selten niedrigere Anforderungen an diese Fähigkeiten gestellt.

Als Lösungsansatz lässt sich ein zweites Prinzip anführen: das Vier-Augen-Prinzip. Spätestens dann, wenn die Übersetzung eines Nichtmuttersprachlers durch einen Muttersprachler lektoriert wird, dürfte man das Muttersprachenprinzip als erfüllt betrachten.

In diesem Sinne biete ich auch Lektoratsdienste für Kolleginnen und Kollegen an, gerne auch wenn sie als deutsche Muttersprachler ins Englische übersetzten.

„We can English“ ist natürlich kein idiomatisches Englisch. Englische Selbstironie aber schon.